Leitlinien der Schulpartnerschaft

Verfasst und beschlossen von der gesamten Schulgemeinschaft.

Präambel

Miteinander lernen, erkunden, leben!

Weil wir wissen, dass wir das Miteinander brauchen, wenn wir über Jahre in unserer Schule zusammen sind, weil wir uns bewusst sind, dass Lernen nur in einer positiven, von allen geschätzten Atmosphäre gelingen kann, weil wir uns wünschen, Neues erkunden und entdecken zu können, weil unsere Schule unser Leben und weil wir unsere Welt heute und in der Zukunft entscheidend prägen, haben wir alle zusammen, Schülerinnen und Schüler, Lehrerinnen und Lehrer, Eltern und Erziehungsberechtigte, diese Leitlinien der Schulpartnerschaft für das Wiedner Gymnasium / Sir Karl Popper Schule in Wien 4 beschlossen.
Sie soll uns Leitfaden sein und die Richtung in unserem Umgang miteinander weisen, das Lernen und Lehren leichter machen und unser Leben und Arbeiten in der Schule verbessern helfen.

Artikel 1 - Allgemeine Grundsätze

  • Wir sind alle gleich viel wert.
  • Wir wahren die Würde jedes Einzelnen.
  • Gewalt ist in unserer Schule grundsätzlich verboten.
    Dies gilt nicht nur für jede Art körperlicher Gewalt gegen Personen oder Gegenstände, sondern auch für mentale und psychische Gewalt, aber auch für Gewalt in unserer Sprache. Wer etwas erreichen und aufbauen, Neues gewinnen und erlernen will, kann und darf nicht auf Mittel der Zerstörung und der Gewalt zurückgreifen.
  • Wir fühlen uns in unserem Umgang miteinander und unserem Handeln in der Schule zu folgenden Grundsätzen verpflichtet:
    • Menschlichkeit, Toleranz und gegenseitiger Respekt
    • Freundlichkeit und Verständnis
    • Höflichkeit und Fairness
    • Hilfsbereitschaft und Rücksichtnahme
    • Engagement, Einsatzfreude und Leistungsbereitschaft
    • Lerneifer und Lehrfreude
  • Konflikte versuchen wir, nach allgemein anerkannten Regeln offen und fair auszutragen.
  • Im Mittelpunkt unserer gemeinsamen Arbeit steht der Unterricht.
  • Unser Umgang miteinander soll von Freundlichkeit, Höflichkeit und gegenseitigem Respekt geprägt sein.

In den folgenden Artikeln werden die Grundsätze präzisiert:

Artikel 2 - Unterricht

  • Unterricht ist ein von SchülerInnen und LehrerInnen gemeinsam gestalteter Prozess
    • Der Unterricht soll als konstruktive Zusammenarbeit und soziale Interaktion gesehen werden.
    • Wir beachten die für produktiven Unterricht nötigen Rahmenbedingungen, indem wir pünktlich erscheinen, einander zuhören und ausreden lassen.
    • Wichtige Aspekte im Unterricht sind
      • Die SchülerInnen zu selbstverantwortlichem Denken und Handeln heranzuführen
      • Wissen zu vermitteln
      • Die SchülerInnen in ihrer Fähigkeit zur konstruktiver, kritischer Auseinandersetzung zu fördern
  • Wir SchülerInnen leisten unseren Beitrag zu einem interessanten und anspruchsvollen Unterricht in allen Fächern
    • Wir verstehen Unterricht als Angebot und Chance und tragen durch aktive Mitarbeit zu seiner Qualität bei
    • Es ist uns bewusst, dass LehrerInnen eine lenkende und führende Aufgabe haben müssen.
    • Es ist Verantwortung und Recht der SchülerInnen, Fragen zu stellen sowie um zusätzliche Erklärungen im Unterricht zu bitten und gegebenenfalls eine nochmalige, vertiefte Bearbeitung eines Sachverhalts anzuregen.
  • Wir LehrerInnen sehen als unsere zentrale Aufgabe guten Unterricht.
    • Wir bemühen uns, die Qualität unseres Unterrichts durch geeignete, möglichst abwechslungsreiche Methodenwahl, Aktualität und einen angemessenen Anspruch zu sichern. Auch fächerverbindender und fächerübergreifender Unterricht soll dabei entsprechend Platz finden.
    • Die Gestaltung des Unterrichts erfolgt durch Miteinbeziehung der SchülerInnen und die Rücksichtnahme auf ihre Vorschläge und Ideen
    • Regelmäßige Weiterbildung ist in diesem Zusammenhang selbstverständlich.
  • Leistungsbeurteilungen und Rückmeldungen sind ein wichtiger Bestandteil des Unterrichts.
    • Die Leistungsbeurteilung erfolgt transparent und sachlich begründet.
    • Die SchülerInnen haben das Recht, über ihren Notenstand Auskunft zu erhalten.
    • über die Notengebung hinaus sollen die LehrerInnen ihren SchülerInnen auch weitergehendes Feedback zukommen lassen
    • Um die Qualität und das Ergebnis unseres Unterrichts besser einschätzen zu können, legen LehrerInnen Wert auf Rückmeldungen seitens der Schüler in Form eines regelmäßigen Feedbacks.
  • Schulveranstaltungen sind eine wichtige Ergänzung, Vertiefung und Bereicherung des Unterrichts in allen Fächern
    • Grundsätzlich sollten Schulveranstaltungen regelmäßig durchgeführt werden. Dabei sind auch Initiative und Mitarbeit von SchülerInnen ausdrücklich erwünscht.
    • Die Teilnahme von SchülerInnen an einer Schulveranstaltung darf nicht aus finanziellen Gründen scheitern. Sowohl der Elternverein als auch die Schule bemühen sich ein solches Problem, wenn es auftritt, zu lösen.
    • Die SchülerInnen erkennen die Leitungs- und Weisungsfunktion der die Schulveranstaltung durchführenden Lehrkräfte ausdrücklich an.

Artikel 3 - Schülerinnen und Schüler

  • Wir sind als SchülerInnen solidarisch mit unseren MitschülerInnen
    • Unsere Solidarität beginnt bei der gegenseitigen Unterstützung in schulischen, aber auch persönlichen Belangen und bei der Hilfe für „Neue“ oder Schwächere.
    • Sie drückt sich aber auch in der demokratischen Wahl eines geeigneten Klassensprechers / einer geeigneten Klassensprecherin aus.
    • Jeder von uns sieht von persönlichen Angriffen und Beleidigungen ab und unterlässt Mobbing und andere Formen der Ausgrenzung.
    • Konflikte werden gewaltfrei, offen und fair ausgetragen. Wenn nötig sollte ein Mediationsprozess eingeleitet werden.
  • Die SchülerInnen haben durch die demokratisch gewählten SchulsprecherInnen und Mitglieder des Schulgemeinschaftsausschusses gewählte ständige Vertreter
    • Die gewählten SchülervertreterInnen sind grundsätzlich Ansprechpartner für alle Fragen, die die SchülerInnen betreffen.
    • Die SchülsprecherInnen können bei Bedarf eine SchülerInnenvollversammlung einberufen, die auch in Form von Teilversammlungen durchgeführt werden kann. Diese SchülerInnenvollversammlung ist nicht öffentlich. Einmal pro Unterrichtsjahr werden die SchülerInnen für eine solche Versammlung vom Unterricht freigestellt.

Artikel 4 - Lehrerinnen und Lehrer

  • Menschlichkeit und Fairness bestimmen unseren Umgang mit den SchülerInnen
    • Wir sind uns dessen bewusst, dass unser Verhalten und unser Auftreten eine Vorbildfunktion für unsere SchülerInnen haben.
    • Deshalb ist ein respektvolles und förderndes Miteinander die Grundlage unserer Arbeit.
    • Es widerspricht unserer überzeugung, SchülerInnen abzuwerten oder Klassen bzw. Kurse pauschal zu diffamieren.
    • Schulische Maßnahmen und Sanktionen sind immer auf ihre Verhältnismäßigkeit und Wirkung hin zu überprüfen.
    • Auf Bitten der SchülerInnen bemühen wir uns, auch als Ansprechpartner und Ratgeber in außerschulischen Fragen zur Seite zu stehen.
  • Die kollegiale Zusammenarbeit ist eine wichtige Grundlage für unsere schulische Arbeit
    • Dies betrifft sowohl fachliche und fächerübergreifende wie auch pädagogische Zusammenarbeit.
    • Wo es sinnvoll und effizient ist, werden wir uns um die Arbeit im Team bemühen. Wir erkennen aber auch an, dass jeder von uns eigene, individuelle Wege im beruflichen Alltag beschreitet, denn Toleranz und Offenheit gegenüber der Arbeit und den Aktivitäten anderer sind eine wesentliche Voraussetzung für ein gutes Klima.
    • Wir vermeiden persönliche Angriffe und menschliche Herabwürdigung innerhalb des Kollegiums. Konflikte und inhaltliche Auseinandersetzungen tragen wir konstruktiv und sachlich aus.
  • Das Verhältnis zwischen Schulleitung, Kollegium und Eltern muss vom übergeordneten Interesse am gemeinsamen Bildungs- und Erziehungsauftrag geprägt sein.
    • Die Zusammenarbeit von Kollegium und Schulleitung muss von grundsätzlicher Loyalität getragen sein, die aber auch konstruktive Kritik und die Darstellung unterschiedlicher Positionen einschließt.
    • Die gerechte Würdigung der einzelnen Mitarbeiter und seiner Arbeit ist eine besondere Aufgabe der Schulleitung.
    • Die Klassenvorstände und gegebenenfalls auch die Fachlehrer informieren die Eltern/Erziehungsberechtigten bzw. deren Vertreter über besondere Entwicklungen oder Vorkommnisse in den Klassen.
    • Die Schulleitung sorgt für eine Wahl der Klassenelternvertreter. An den Klassenelternversammlungen sollen die Klassenvorstände und - auf Wunsch der Eltern/ Erziehungsberechtigten – auch bestimmte Fachlehrer teilnehmen. 

Artikel 5 - Eltern und Erziehungsberechtigte

  • Eltern und Erziehungsberechtigte sind die wichtigsten Partner unserer Schule in ihrem Bildungs- und Erziehungsauftrag
    • Die vertrauensvolle Zusammenarbeit mit Eltern und Erziehungsberechtigten ist der Schulleitung und dem Kollegium ein grundlegendes Anliegen.
    • Die Schule ist sich in ihrer Bildungs- und Erziehungsarbeit bewusst, dass sie vor allem im Auftrage der Eltern und Erziehungsberechtigten handelt. Umgekehrt ist es die Pflicht von Eltern und Erziehungsberechtigten, in der Erziehung ihre zentrale Funktion verantwortungsbewusst wahrzunehmen und so die Schule zu unterstützen.
    • Die Anliegen, Wünsche, Sorgen und konstruktive Kritik der Eltern und Erziehungsberechtigten werden von der Schulleitung und dem Kollegium ernst genommen. Lösungen von Problemen werden gegebenenfalls gemeinsam erarbeitet.
    • Mitbestimmung der Eltern und Erziehungsberechtigten verlangt Interesse, Mitarbeit und Engagement bei der Gestaltung des schulischen Lebens und in den entsprechenden Gremien.
  • Eltern und Erziehungsberechtigte haben das Recht auf Information und Pflicht zur Information.
    • Eltern und Erziehungsberechtigte haben das selbstverständliche Recht auf Gespräche mit der Schulleitung und den LehrerInnen. Dabei nehmen sie die Sprechstunden und Sprechtage wahr oder vereinbaren in Absprache mit den Betroffenen Termine.
    • Meinungsverschiedenheiten und Konflikte zwischen Verantwortlichen der Schule und Eltern/ Erziehungsberechtigten sollen offen, fair und in angemessener Form ausgetragen werden.
    • Die Klassenvorstände und gegebenenfalls auch die Fachlehrer informieren die Eltern und Erziehungsberechtigten über besondere Entwicklungen und Vorkommnisse in den Klassen.

Artikel 6 - Gremien und Schlussbestimmungen

  • Unsere gemeinsame Verantwortung und dauerhafte Aufgabe ist es, dieser Schulverfassung Geltung zu verschaffen.
    • Jeder hat das Recht, Verstöße gegen diese Leitlinien vorzubringen, wobei das Prinzip der Verhältnismäßigkeit immer gewahrt bleiben sollte.
    • Ansprechpartner für solche Beschwerden sind in erster Linie: die Mitglieder des Schulgemeinschaftsausschusses, die Klassenvorstände, die Klassenelternvertreter, die Personalvertreter und der Schulleiter.
  • Diese Leitlinien sind mit ihrer Inkraftsetzung für alle verbindlich.
    • Die Leitlinien können und sollen die rechtlichen Bestimmungen des Schullebens nicht ersetzen, sind aber Ausdruck und Bekenntnis unseres gemeinsamen Selbstverständnisses von einem guten Zusammenleben und einer guten Zusammenarbeit am Wiedner Gymnasium / Sir Karl Popper Schule.
    • Sie sind vor allem als Verpflichtung für unser eigenes Handeln zu sehen und nicht als Mittel gegen andere.

Artikel 7 - Inkrafttreten und Abänderungen

  • Diese Leitlinien treten mit dem Tag in Kraft, an dem sie von jeweils einer Zweidrittelmehrheit der SchülerInnen, des Lehrerkollegiums, des Elternvereins und des Schulgemeinschaftsausschusses angenommen worden sind (18. Februar 2005).
  • Sie können nur mit Zustimmung aller genannten Gruppen mit jeweils Zweidrittelmehrheit geändert oder für ungültig erklärt werden.